CDU-Fraktion ermöglicht Bürgerbegehren zur Kramer-Mühle
In der Sitzung des Gemeinderats am 30. September 2025 hat sich die CDU-Fraktion klar...
In der Sitzung des Gemeinderats am 30. September 2025 hat sich die CDU-Fraktion klar für die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger ausgesprochen. Im Mittelpunkt stand dabei der Antrag zur Rücknahme des Ratsbegehrens vom 22. Juli – eine Entscheidung mit Signalwirkung für das Bürgerbegehren „Kramer-Mühle“.
Für die CDU-Fraktion stand bei dieser Abstimmung nicht die Frage im Vordergrund, ob man für oder gegen das Projekt „Kramer-Mühle“ ist, sondern vielmehr die Frage: Wie stehen wir zu unserer demokratischen Grundordnung?
Das Mittel des Bürgerbegehrens ist ein fest verankerter Bestandteil unserer Demokratie. Es gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, auf Entscheidungen politischer Gremien Einfluss zu nehmen – insbesondere dann, wenn sie sich in ihren Anliegen nicht ausreichend vertreten fühlen. Die CDU-Fraktion erkennt dieses Recht ausdrücklich an und sieht es als ihre Pflicht, dem Wunsch eines relevanten Teils der Bevölkerung Gehör zu verschaffen.
Ablehnung von Beschlussvorschlag 1 – Für ein Bürgerbegehren
Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag 1 abgelehnt, um den Weg für ein Bürgerbegehren frei zu machen. Damit verbunden ist auch die Zustimmung zur Rücknahme des Ratsbegehrens vom 22. Juli.
Gleichzeitig bleibt die CDU-Fraktion bei ihrer kritischen Haltung zum damaligen Ratsbeschluss. Seit über einem Jahr hatte der Gemeinderat gefordert, dass die Gemeindeverwaltung endlich für Transparenz im Projekt „Kramer-Mühle“ sorgt. Die unzureichende Informationslage hat nach Auffassung der Fraktion erheblich zur Eskalation der Situation beigetragen.
Verantwortungsvoll entschieden – bereits im Rahmen des Haushalts 2025
Trotz dieser kritischen Punkte stellt die CDU-Fraktion klar: Der Gemeinderat hat bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2025 verantwortungsvoll gehandelt. Die Reduktion der Projektmittel auf 1,25 Mio. Euro und der Verzicht auf die ursprünglich geplante Mediathek zeigen, dass die ursprüngliche Zielsetzung – die denkmalgerechte Bestandssicherung – bereits maßvoll angepasst wurde.
Daher sieht die Fraktion inhaltlich keine Notwendigkeit für ein Rats- oder Bürgerbegehren. Dennoch steht für die CDU fest: Wenn ein berechtigtes Interesse aus der Bevölkerung besteht, dann muss dieses ernst genommen werden – und zwar unabhängig von der eigenen Sachposition.
Demokratie braucht Vertrauen
Die CDU-Fraktion bekennt sich ausdrücklich zu ihrer Rolle als gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und zu den Grundprinzipien demokratischer Teilhabe. „Demokratie braucht Vertrauen – und Vertrauen entsteht nur, wenn die Bürgerinnen und Bürger vollumfänglich informiert sind und Zugang zu sachlich und fachlich korrekten Informationen haben, sodass sie ihre Wahl bewusst treffen können.“, so die Fraktion abschließend mit mahnenden Worte an alle Beteiligten der nun anlaufenden Prozesse.