CDU St. Leon-Rot

Neuaufnahme von zwei LGVFG-Vorhaben in Wiesloch

Landesförderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG) 2022 - 2026

Laut einer aktuellen Mitteilung des baden-württembergischen Verkehrsministeriums haben die Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg zur jährlichen Forschreibung des Landesförderprogramms für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur erneut eine Rekordzahl von Anträgen eingereicht.

"211 Projekte wurden neu in das Programm aufgenommen, das Programm 2022 bis 2026 hat, einschließlich der Vorhaben aus den Vorjahren, ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 678 Mio. Euro", informiert die CDU-Landtagsabgeordnete Christiane Staab. "Es freut mich sehr , dass dass auch Vorhaben in unserem Wahlkreis neu aufgenommen wurden. Zum einen geht es um die Verbreitung des vorhandenen Gehwegs entlang der Walldorfer Straße zu einem Geh- und Radweg in Wiesloch (Zweckverband Wiesloch-Walldorf) sowie ferner um Querungshilfen in der Hauptstraße und um Schutzstreifen `Am Schwimmbad´ in Wiesloch.

Das ist gut investiertes Geld in den Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur, in Mobilität und Sicherheit", sagte Staab. Das Verkehrsministerium darauf hin, dass die Programmaufnahme noch nicht gleichbedeutend mit einer Förderung sei. Um eine Förderung nach LGVFG und VwV-LGVFG zu erhalten, müssen die Vorhabenträger nach der Programmaufnahme in einer zweiten Stufe bei den Regierungspräsidien einen formalen Antrag auf Förderung einreichen. Über die Genehmigung und Bewilligung der Förderung entscheiden die Regierungspräsidien. Der aktuelle Programmumfang berücksichtigt die Finanzhilfen des Bundes für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Sonderprogramm Stadt und Land). Die vollständige Finanzierung des Programms ist nur mit diesen Mittel gewährleistet.